Lizenzvertrag

zwischen dem

Nutzer (nachstehend "LIZENZNEHMER" genannt)

und der

NetCat AG (nachstehend "LIZENZGEBER" genannt)

über die Lizensierung des Produktes ProQR (nachstehend "SOFTWARE" genannt), hergestellt von der Firma NetCat AG. Als SOFTWARE wird nicht nur der reine ausführbare Code verstanden sondern auch alle dazugehörenden Ressourcen wie Texte, Bilder, Dokumentationen, Konfigurationen, Stammdaten sowie der Inhalt der Website www.proqr.ch .

Als LIZENZNEHMER gilt jede Person welche die SOFTWARE herunterlädt oder nutzt oder sich die SOFTWARE in einer anderen Form aneignet oder ihr zugänglich gemacht wird.

1. Einräumung von Rechten

Der LIZENZNEHMER anerkennt, dass der LIZENZGEBER der alleinige Inhaber aller Rechte am lizensierten Material und dem diesem zu Grunde liegenden Know-how ist. Der LIZENZNEHMER verzichtet darauf, diese Rechte in irgendeiner Form anzugreifen und informiert Dritte in adäquater Weise über die Rechteinhaberschaft des LIZENZGEBERs.

Der LIZENZGEBER gewährt dem LIZENZNEHMER ein unentgeltliches, zeitlich nicht befristetes und nicht ausschliessliches Recht (Lizenz) zur Nutzung der Grundfunktionen der SOFTWARE. Zusätzlich zu den Grundfunktionen existieren in der SOFTWARE kommerzielle Funktionen. Diese sind mit einem ($) gekennzeichnet und müssen separat lizenziert werden. Sie können unentgeltlich und zeitlich befristet mittels einer Test-Lizenz geprüft und gewerblich genutzt werden. Für die weitere Nutzung der kommerziellen Funktionen ist eine entgeltliche kommerzielle Lizenz erforderlich. Test-Lizenzen und kommerzielle Lizenzen werden ausschliesslich vom LIZENZGEBER ausgestellt und vertrieben. Der Vertrieb der Lizenzen ist direkt in die SOFTWARE eingebunden, ebenso die automatische Freischaltung und Sperrung der gewerblichen Funktionen. Test-Lizenzen und gewerbliche Lizenzen sind an die IBAN des Begünstigten gebunden und gewähren dem LIZENZNEHMER das zeitlich befristete, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der kommerziellen Funktionen der SOFTWARE für diese IBAN.

Die Lizenz berechtigt den LIZENZNEHMER zur Nutzung der SOFTWARE im Rahmen des normalen Gebrauchs. Dieser umfasst die SOFTWARE-Installation, das Anfertigen von Sicherungskopien sowie das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher eines Computers zum Zwecke der Ausführung.

Weitergehende Rechte, insbesondere bezüglich der Nutzungsrechte an der lizensierten SOFTWARE oder dem Herauslösen und dem Vertrieb von Teilen der Lizenzierten SOFTWARE werden dem LIZENZNEHMER nicht gewährt.

Der LIZENZNEHMER darf insbesondere keinerlei Änderungen an der SOFTWARE vornehmen, noch darf er das SOFTWARE-Paket öffnen oder die SOFTWARE dekompilieren oder in irgendeiner anderen Form Reverse-Engineering betreiben.

Der LIZENZGEBER ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der SOFTWARE. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich in der SOFTWARE befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.

2. Gewährleistung

Der LIZENZGEBER gewährleistet, dass die SOFTWARE mit der vom LIZENZGEBER in der zugehörigen Programm-Dokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt, und dass diese mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist.

Die Parteien sind sich einig, dass es unmöglich ist, eine Software derart zu entwickeln, dass sie alle Anforderungen bei der Anwendung ohne Fehler erfüllen kann.

3. Haftungsausschluss

Die Verwendung der SOFTWARE geschieht auf eigene Gefahr des LIZENZNEHMERs. Der LIZENZGEBER lehnt jegliche Haftung ab. In keinem Fall ist der LITZENZGEBER dem LIZENZNEMER gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschliesslich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung der SOFTWARE oder der Unbenutzbarkeit der SOFTWARE folgen (einschliesslich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die vom LIZENZNEMER oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen der SOFTWARE, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten, oder fehlerhafte oder nicht kompatible Daten welche die SOFTWARE erstellt), selbst wenn der LITZENZGEBER oder ein Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.

4. Sonstige Bestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem Liechtensteinischen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Vaduz.


Verantwortlich für
diese Seite ist:
NetCat AG
Hub 26
9492 Eschen
Liechtenstein
© 2021 by NetCat AG
Alle Rechte vorbehalten
Datenschutzerklärung